Berlin steht vor der Aufgabe, bis 2032 0,5 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie auszuweisen. So sieht es das Windenergieflächenbedarfsgesetz vor. Eine umfangreiche Studie des Senats hat sich nun der Aufgabe gewidmet, Standorte für Windkraftanlagen zu ermitteln. Nach der aktuellen Perspektive wird sich Berlin Hilfe in anderen Bundesländern suchen müssen.
4.330 Hektar für Windenergie in Berlin
Die ermittelten Gebiete mit einer Größe von rund 4.330 Hektar bieten Möglichkeiten für den Ausbau der landesweiten Windenergie. Diese gilt für Berlin als besonders heikel, da das Land Berlin bisher Schlusslicht in Sachen Windkraft ist. Die vorgelegte Studie zeigt jedoch, dass ein erheblicher Teil der identifizierten Flächen ein hohes bis sehr hohes Konfliktrisiko präsentieren. Dieses bezieht sich auf mögliche Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz oder anderweitige Landnutzungen.
Bemerkenswert ist, dass auch nur etwa 330 Hektar ein mittleres Konfliktrisiko aufweisen, so die Studie der Umweltberatung Bosch & Partner und des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik. Es gäbe demnach keine Flächen, die als konfliktarm oder sehr konfliktarm eingestuft sind.
32 potenzielle Standorte für Windkraftanlagen
Aus der Studie gehen aktuell 32 potenzielle Standorte für individuelle Windkraftanlagen in Berlin hervor. Die Mehrheit dieser Standorte befindet sich in Industrie- und Gewerbegebieten, an Kraftwerksstandorten wie Reuter und Klingenberg. Der Aufbau von Anlagen im Grunewald und in angrenzenden Arealen an den Müggelsee werden von den Studienautor:innen jedoch ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Über die numerischen Ziele hinaus steht Berlins Streben nach nachhaltiger Energie im Einklang mit den allgemeinen globalen Bemühungen Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig geht es bei der Integration von Windenergie nicht nur um die Erfüllung von Auflagen, sondern natürlich auch um eine sorgfältige Prüfung potenzieller ökologischer Auswirkungen, möglicher Konflikte und der Erhaltung natürlicher Lebensräume.
Im Zweifelsfall steht dem Senat jedoch eine weitere Möglichkeit offen: Berlin hat die Option, Kompensationsflächen in anderen Bundesländern zu sichern, wie es auch die bundesweiten Vorgaben ausdrücklich vorsehen. Bis spätestens Ende Mai muss die Windkraftplanung der Hauptstadt jedoch abgeschlossen sein, einschließlich der Festlegung konkreter Flächen.