Um Punkt 12 flammten in der Nacht zum Montag hunderte Feuerzeuge am Brandenburger Tor auf. Angezündet wurden jede Menge Joints, die Berlins wohl bekanntestes Wahrzeichen für kurze Zeit in dichten Nebel hüllten! Damit begingen die versammelten Kiffer:innen die offizielle Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Laut dem RBB schätzt die Berliner Polizei, das rund 1500 Menschen an der Feier teilnahmen.
Eine weitere Feier fand auf der Warschauer Brücke in Friedrichshain statt, wo Aktivisten des Hanf Museums und des Dachverbands der deutschen Cannabis Social Clubs (CSCD) offen Joints rauchten, um den Anlass zu feiern. Der Direktor des Hanf Museums im Nikolaiviertel , Steffen Geyer, bezeichnete die Legalisierung des Kiffens in Deutschland als „Erfüllung eines langgehegten Traums“.
Cannabis-Legalisierung: Alle Infos
Seit dem 1. April 2024 dürfen Personen über 18 Jahren nun offiziell bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei mit sich führen. Zudem ist es erlaubt, bis zu 50 Gramm zu Hause aufzubewahren und drei weibliche Cannabispflanzen für den Eigenbedarf anzubauen.
Gras kann ab sofort in der Öffentlichkeit frei konsumiert werden, wobei jedoch einige Ausnahmen zu beachten sind. So gelten innerhalb eines 100-Meter-Radius um Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Schulen oder KiTas eine Schutzzone, in der kein Konsum gestattet ist. Gleiches gilt im Allgemeinen für den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Der Konsum in Bars, Clubs und Biergärten darf von den jeweiligen Betrieben selbst geregelt werden. Ein gänzlich freier Verkauf von Gras, wie er in vielen US-Bundesstaaten erlaubt ist, bleibt weiterhin untersagt.
Stattdessen werden in den kommenden Wochen sogenannte Cannabis-Clubs eingerichtet, von denen das Gras bezogen werden darf. Jeder Club darf dabei maximal 500 Mitglieder führen, die pro Tag 25 Gramm aber im Monat maximal 50 Gramm beziehen dürfen. Für Heranwachsende unter 21 ist dieses Limit auf 30g pro Monat gedeckelt.
Pflanzen sollen dort kollektiv und nicht kommerziell angebaut werden, wobei die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge erfolgt. Werbung oder Sponsoring sind für die Clubs in diesem Kontext nicht gestattet. Das Kiffen ist in diesem Bereich dennoch untersagt und nur in einem Abstand von 200 Metern erlaubt. Bislang bleibt unklar, welche Bedingungen für eine Mitgliedschaft im Cannabis-Club gelten. So ist zum Beispiel noch nicht festgelegt, ob nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder einem Aufenthaltstitel Cannabis in Anspruch nehmen können.