Das Jahr neigt sich dem Ende zu – und mit ein Rückblick auf Monate voller Gegensätze. Während manche 2025 als Erfolgskapitel abschließen, war es für andere ein ständiges Navigieren durch steigende Kosten und neue Herausforderungen. Fest steht: In Deutschland arbeiten Millionen Menschen tagtäglich für den Mindestlohn, doch Mieten, Lebensmittel und Lebenshaltungskosten ziehen unaufhaltsam an. Ein Blick auf die diesjährigen Glühweinpreise auf den Weihnachtsmärkten reicht aus, um zu zeigen, wie sehr jeder Euro inzwischen abgewogen werden muss. Der Alltag wird teurer, der Spielraum im Portemonnaie kleiner. Genau vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett gemeinsam mit Bundesministerin Bärbel Bas gehandelt: Eine Anhebung des Mindestlohns war notwendig. Mit dem Beschluss der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung dürfen sich Millionen Beschäftigte nicht nur auf eine Erhöhung ab 2026 freuen – auch für das Jahr 2027 ist bereits eine weitere Anpassung vorgesehen.

Während der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2025 noch bei 12,82 Euro lag, wird er ab dem 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben. In einem weiteren Schritt steigt er zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Damit handelt es sich zunächst um eine Steigerung von 8,42 Prozent, im Folgejahr kommen weitere 5,04 Prozent hinzu – insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung von 13,88 Prozent. Durch die zweistufige Anhebung erhalten Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit, während Unternehmen die steigenden Kosten über einen Zeitraum von zwei Jahren verteilen können. Insgesamt bedeutet dies eine Anhebung des Mindestlohns um fast 14 Prozent. Es handelt sich damit um die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit der Einführung des Mindestlohns.
Mit wenigen Ausnahmen gilt der neue Mindestlohn ab 2026 für nahezu alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Nicht einbezogen sind unter anderem Auszubildende, da sie nicht unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen. Zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn können durch Sonderregelungen höhere Mindestlöhne festgesetzt werden, etwa in der Gebäudereinigung sowie im Elektro- und Dachdeckerhandwerk.
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