Nicht nur der neue DB-Fahrplan für 2027 wurde bereits angekündigt und die entsprechenden Fahrkarten sind schon erhältlich – auch eine neue Regelung tritt in Kraft. Seit dem 15. Oktober 2026 gilt an rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot. Dieses betrifft nicht nur Berlin und Brandenburg, sondern sämtliche Bahnhöfe, an denen die Hausordnung der Deutschen Bahn Anwendung findet.

Mit dem Verbot soll der Aufenthalt an den Stationen künftig sicherer, sauberer und angenehmer werden. Für Reisende bedeutet das vor allem eines: Das Feierabendbier auf dem Bahnsteig gehört ab sofort der Vergangenheit an. Die Regelung umfasst sämtliche Bereiche der Bahnhöfe, darunter Bahnsteige, Bahnhofshallen, Zugänge und teilweise auch Bahnhofsvorplätze, sofern diese zum Hausrechtsbereich der Deutschen Bahn gehören. Auch die Berliner S-Bahnhöfe sind von der neuen Regelung betroffen. Dabei gilt das Alkoholkonsumverbot rund um die Uhr, also auch an Wochenenden und bei Großveranstaltungen.
Ganz auf Alkohol verzichten müssen Reisende allerdings nicht. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Bahnhofsgeschäften bleibt weiterhin erlaubt. Auch das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke ist gestattet. Wer in einer Bahnhofsgaststätte oder einem Restaurant etwas trinken möchte, darf dies ebenfalls weiterhin tun. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen den Alkoholkonsum in den öffentlichen Bahnhofsbereichen. Für Fernzüge gilt zudem bislang keine einheitliche Regelung, die den Alkoholkonsum grundsätzlich untersagt.
Wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Deutsche Bahn möchte das Verbot zunächst im Rahmen ihrer regulären Sicherheitskontrollen durchsetzen. Reisende sollen durch Hinweisschilder, Durchsagen und Sicherheitspersonal auf die Regelung aufmerksam gemacht werden. Wer dennoch Alkohol konsumiert, muss mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden. Auch die Bundespolizei kann bei der Durchsetzung unterstützend eingreifen.

Für einige Berliner Bahnhöfe ist die Regelung keine vollständige Neuerung. Bereits am 1. Mai 2026 wurde das Alkoholkonsumverbot am Bahnhof Zoologischer Garten und am Ostbahnhof eingeführt. Am 1. September folgten der Berliner Hauptbahnhof und der Bahnhof Gesundbrunnen. Seit dem 15. Oktober wurde die Maßnahme nun auf sämtliche Bahnhöfe der Deutschen Bahn ausgeweitet, einschließlich der Berliner S-Bahnstationen.
Hinter der bundesweiten Einführung stehen vor allem Sicherheitsbedenken und der Wunsch nach mehr Sauberkeit. Nach Angaben der Deutschen Bahn hatten sich Reisende, Mitarbeitende, andere Verkehrsunternehmen sowie Städte und Kommunen wiederholt für alkoholfreie Bahnhöfe ausgesprochen. An knapp 40 größeren Bahnhöfen, an denen das Verbot bereits zuvor galt, habe die Bahn positive Erfahrungen gemacht. Demnach seien weniger Müll und Konflikte festgestellt worden. Zudem befürworten laut einer von der Deutschen Bahn angeführten repräsentativen Umfrage rund 80 Prozent der Befragten alkoholfreie Bahnhöfe.
Während das Verbot an den Bahnhöfen nun bundesweit gilt, könnte die Diskussion über den Alkoholkonsum im öffentlichen Nahverkehr weitergehen. Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) hat sich bereits dafür ausgesprochen, die Regelung auch auf Regionalzüge auszuweiten. Eine entsprechende bundesweite Vorschrift existiert bislang allerdings nicht. Auch im Fernverkehr plant die Deutsche Bahn derzeit kein generelles Alkoholverbot. Ob künftig weitere Einschränkungen folgen, bleibt daher abzuwarten. Fest steht jedoch, dass mit dem 15. Oktober 2026 eine neue Regel für Millionen Bahnreisende in Deutschland in Kraft getreten ist.